Mit Panels und dazugehörigen Batterien produzieren Endverbraucher ab diesem Jahr ihren eigenen grünen Strom deutlich günstiger. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 0 % gibt die Richtung vor und bringt neuen Schwung in den PV-Handel in 2024.
Hier ein aktueller Überblick über die neuen Richtlinien, Stand 8.1.2024 laut WKO und BMF:
- Steuerbefreiung für private Endverbraucher mit PV-Anlagen für bis zu 35 kW (peak)
- Die Obergrenze bezieht sich dabei auf die gesamte Anlage, nicht auf die einzelnen Anschaffungen oder Neuinvestitionen in diesem Jahr.
- Die Steuerbefreiung gilt nur für PV-Anlagen oder PV-Erweiterungen, dabei muss PV-Modulleistung und Speicherkapazität verhältnismäßig sein*.
- Das PV-Panel muss auf Dach oder Gebäude integriert sein.
- Sobald ein Panel im Lieferumfang enthalten ist, sind auch die Zubehörteile wie Halterungen, Kabel, Einspeisestecker, Batteriespeicher und sogar die Installationskosten steuerbefreit.
*) Die bloße Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Speicher unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz. Um vom Nullsteuersatz zu profitieren gilt: Die Gesamtkapazität des miterworbenen Speichers darf die Leistung der erworbenen Photovoltaikmodule um nicht mehr als das Doppelte übersteigen.
Hier geht's zu den Steuerinformationen für Photovoltaik des Bundesministeriums.
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